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  • Ursprungszeugnis

    Das Ursprungszeugnis, auch Ursprungserklärung genannt, ist eine Urkunde die den Ursprung einer Ware angibt. Ein Ursprungszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn die Lieferung versandfertig ist und die Absicht besteht, die Waren zu exportieren.

    Ein Ursprungszeugnis wird immer im Ursprungsland von der jeweiligen Behörde ausgestellt. In Deutschland ist unter anderem die Industrie- und Handelskammer für die Ausstellung von Ursprungserklärungen zuständig. Eine Ursprungserklärung bietet einige Vergünstigungen und ist außerdem wichtig, um bei der Verzollung nachvollziehen zu können, woher die Lieferung kommt. Das Ursprungszeugnis kann außerdem ein sehr wichtiger Nachweis sein, um eine Exportversicherung abzuschließen, zu können.

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