Bei einem Risikoübergang wird die Verantwortung über eine Lieferung an eine andere Partei übertragen. Dieser Zeitpunkt, an dem die Übertragung erfolgt, ist der Risikoübergang und für das Versenden von Waren sehr wichtig. Der Gefahrenübergang erfolgt bei gewerblichen Verkäufen erst, wenn der Empfänger das Paket an seiner Haustür entgegennimmt. Damit steht der Händler in der Pflicht für eine erneute Lieferung zu sorgen, wenn es zu einem Transportschaden gekommen ist oder keine Lieferung erfolgte. Um die Lieferung zu überprüfen, können die Pakete auf ihrem Lieferweg oft genau verfolgt werden. Bei Privatpersonen erfolgt der Risikoübergang mit der Übergabe der Ware an einen Paketdienst.