• Gefahrgut

    Beim Transport von Gütern werden alle Gegenstände und Substanzen als Gefahrgut deklariert, die eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit und Ordnung, Lebewesen oder Sachen von bedeutendem Wert darstellen. Ein Gefahrguttransport muss laut Gefahrgutverordnung ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Die Gefahrgutkennzeichnung ist vorgeschrieben und auf dem Gefahrzettel lassen sich die Zusammensetzung der Ladung und deren Gefahren ablesen. Bei einem Unglück sind diese Informationen sehr wichtig für Rettungskräfte, da sie die Gefahrstoffe schnell identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen können. In der Gefahrstoffverordnung sind die verschiedenen Gefahrgutzeichen und eine Ladungssicherung sowie Verpackung und Transport für die verschiedenen Gefahrgutklassen festgehalten.

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