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  • Einfuhrumsatzsteuer

    Bei jeder Einfuhr aus einem Drittland wird neben dem Importzoll die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer berechnen ist nicht schwer, sie gleicht der bekannten Mehrwertsteuer. Diese Einfuhrsteuer ist wichtig, da heimische Produkte sonst durch die Zahlung der Mehrwertsteuer benachteiligt wären. Durch die Einfuhrabgaben werden die Abgaben für alle verfügbaren Produkte auf dem heimischen Markt gleich gehalten, unabhängig vom Produktionsort. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in der gesamten europäischen Zollunion gültig und wird somit nur bei Importen aus Drittländern angewandt. Gewerbetreibende bekommen die Einfuhrumsatzsteuer wieder ausgezahlt, wenn Sie diese bei ihrer Steuererklärung angeben. Der Zollfreibetrag greift bei einem Warenwert von unter 22€, Privatpersonen müssen auf solche kleinen Importe keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

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