• Einfuhr

    Werden Waren von außerhalb in das Gebiet von Deutschland oder der Europäischen Union importiert, bezeichnet man diesen Vorgang als Einfuhr. Für die Einführung von Waren müssen die jeweiligen Einfuhrbestimmungen eingehalten werden, eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden und alle Zollformulare wie die Warenverkehrsbescheinigung korrekt ausgefüllt sein. Abhängig von der Ware für die Zoll Einfuhr kann außerdem ein Einfuhrzoll erhoben werden, um die Preise der Produkte aus Drittländern denen des heimischen Marktes anzupassen, in der Regel ist diese Abgabe aber sehr gering. Bei Lufapak bieten wir Ihnen mit unseren Partnern,  den vollen Service für alle Formalitäten bei einer Einfuhr und die Einführung Ihrer Ware erfolgt schnell und effizient.

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