DAP (delivered at place, benannter Bestimmungsort) geht davon aus, dass ein Transportgut bis zu einem Platz an einem Bestimmungsort geliefert wird und das der Verkäufer bis zu diesem Moment neben den Kosten auch die Sachgefahr tragen muss. Unverzollte Lieferung.
Lieferungen in Drittländer, bei denen Gebühren, wie Steuern, Zollabgaben, oder Zoll- durch den Käufer bezahlt werden. Diese Gebühren sind beim Empfang der Ware zu zahlen.