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  • Ausfuhrbescheinigung

    Wenn Waren und Dienstleistungen in Drittländer exportiert werden, entfällt in der Regel die Umsatzsteuer. Damit die Ausfuhr offiziell bestätigt ist, benötigt man die Ausfuhrbescheinigung. Der Zoll stellt die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei der Ausfuhr der Waren aus. Diese Ausfuhr und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke wird automatisch beim Ausführen von Waren in ein Drittland vom Zoll angefertigt und gilt als offizielle Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Ausfuhranmeldung erfolgt elektronisch. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausfuhrerklärung wird nach dem bestätigten Versand die Ausfuhrbescheinigung ausgestellt. Da die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke so wertvoll ist, kommt Sie bei nahezu allen Exporten in Drittländer zum Einsatz.

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