• ADR

    Mit dem Begriff ADR ist das europäische Übereinkommen gemeint, welches den internationalen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern auf dem Landweg regelt. Das Übereinkommen ist mittlerweile in allen europäischen Staaten in Kraft und bezeichnet die Einstufung für Gefahrgut und deren Kennzeichnung. Somit ist in allen Ländern eindeutig erkennbar, was für Gefahrgut transportiert wird, aber auch ein verantwortungsbewusster Umgang durch den Fahrer ist gewährleistet. Damit ein Fahrer ADR Gefahrgut transportieren darf, muss er einen ADR Schein erlangt haben. Diese ARD Bescheinigung kann man nur durch eine Gefahrgutschulung erlangen. Der Fahrer hat je nach Beförderungskategorie das laut ADR Richtlinie vorgegebene Wissen in einer ADR Schulung erlangt, um einen sicheren Transport mit dem jeweiligen Gefahrgut zu gewährleisten.

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