Laut einer Umfrage von Eurostat 2013 haben 12,1% der EU-Bürger (zwischen 16 und 74 Jahren) schon einmal Güter und Dienstleistungen über das Internet im EU-Ausland bestellt. Seit 2013 ist der grenzüberscheitende Online-Handel in der EU sehr stark gewachsen. Viele Onlinehändler verkaufen heute in viele verschiedene Länder und diese stellen ein großes Wachstumpotential dar.
Die Europäische Union hat in den vergangen Jahren verschiedene Richtlinien und Verordnungen erlassen die z.B. grenzüberschreitende Zahlungen (SEPA) vereinfacht oder z.B. durch die Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht Transparenz und Klarheit verschafft.
Nach dem Brexit und während der Übergangszeit sind bei Geschäften mit den Briten verschiedene neue Probleme zu erwarten.
Laut dieser Umfrage steht ganz oben auf der Agenda für die Brexit-Verhandlung bzw. zu einem Handelsabkommen der Erhalt des freien Warenverkehrs und die Vermeidung zusätzlicher Zollbürokratie.
Laut der DIHK gilt : Quelle: www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit/wie-geht-es-weiter/
„Selbst, wenn im Rahmen eines etwaigen Handelsabkommens mit der EU auf Zölle verzichtet würde – auf die Unternehmen kommt mehr Bürokratie zu. Denn innerhalb der EU abgeschaffte Zollvorschriften werden bei Im- und Exporten mit Großbritannien auf jeden Fall wieder greifen; die Betriebe müssen beispielsweise wieder förmliche Zollanmeldungen abgeben.“
Mein Statement zu diesem Brexit-Thema:
Der Online Handel reagiert jetzt schon und bedient sich Logistiklösungen die ein grenzüberscheitendes B2C zwischen Deutschland und Großbritannien auch in der Zukunft durch sicherstellt. Die richtige Logistik kann: