Umweltschutz und die zunehmende Menge an Verpackungen sind derzeit ein virulentes, weltweites Thema. Auch wir als Fullfiller beschäftigen uns seit Jahren mit dem Bereich und haben bereits weitestgehend auf plastikfreie Versandverpackungen und umweltfreundliche Kartonage umgestellt.
Neu ist für uns, dass wir als Fulfillment Dienstleister, seit dem 1. Juli 2022, mit der Neuerungen der VerpackG-Novelle dazu verpflichtet sind, die Erfüllung der Pflichten die für unsere Kunden dem VerpackG gelten, zu überwachen. Können unsere Kunden diesen Nachweis nicht erbringen, dürfen wir keine Leistungen, wie das Verpacken, die Lagerung oder den Versand mehr ausführen.
Lufapak hilft dabei, alle Daten für Ihre Registrierung bereit zu stellen und hat ein Partnernetzwerk, welches bei der Registrierung beraten kann.
Einen ausführlichen Infoartikel hat der Händlerbund hierzu bereit gestellt.
Das Verpackungsregister LUCID ist hier die zentrale Anlaufstelle.
Dieser Artikel dient ausschließlich als Information und stellt keine rechtliche Beratung da.